Norm
ÄnderungsV §6Rechtssatz
Der Vermieter, der seine Kündigung auf Mieterschutzfreiheit nach § 1 Abs 2 Z 3 MG gründet, kann noch im Laufe der mündlichen Verhandlung geltend machen, daß er die Mieterschutzfreiheit (Kündigungsschutzfreiheit) auch auf § 6 der ÄnderungsV stützt, denn mit diesem neuen Vorbringen hat der Kläger keinen neuen Kündigungsgrund geltend gemacht, sondern lediglich seine schon in der Aufkündigung aufgestellte Behauptung, daß auf das Mietverhältnis das MG nicht anwendbar sei, näher konkretisiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044823Dokumentnummer
JJR_19550706_OGH0002_0010OB00445_5500000_001