RS OGH 1955/7/6 1Ob445/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1955
beobachten
merken

Norm

ÄnderungsV §6
MG §1 Abs2 Z3 B3
MG §21 Abs1 A2a
ZPO §562 B

Rechtssatz

Der Vermieter, der seine Kündigung auf Mieterschutzfreiheit nach § 1 Abs 2 Z 3 MG gründet, kann noch im Laufe der mündlichen Verhandlung geltend machen, daß er die Mieterschutzfreiheit (Kündigungsschutzfreiheit) auch auf § 6 der ÄnderungsV stützt, denn mit diesem neuen Vorbringen hat der Kläger keinen neuen Kündigungsgrund geltend gemacht, sondern lediglich seine schon in der Aufkündigung aufgestellte Behauptung, daß auf das Mietverhältnis das MG nicht anwendbar sei, näher konkretisiert.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 445/55
    Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Ob 445/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044823

Dokumentnummer

JJR_19550706_OGH0002_0010OB00445_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten