RS OGH 1955/7/6 1Ob400/55

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Veröffentlicht am 06.07.1955
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Norm

EO §7 Ac

Rechtssatz

Lautet der Exekutionstitel dahin, daß der Verpflichtete schuldig sei, einen 1 m breiten Gang vom Garten frei zu lassen, dann kann nicht Exekution beantragt werden, die verpflichtete Partei zu verhalten, einen derartigen Gang vom Garten frei zu machen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 400/55
    Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Ob 400/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000445

Dokumentnummer

JJR_19550706_OGH0002_0010OB00400_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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