Norm
ABGB §1162 IIIARechtssatz
Rechtzeitigkeit der Entlassungserklärung, wenn Dienstgeber (des öffentlichen Rechts) das Ergebnis des gegen den in Haft genommenen Dienstnehmer eingeleiteten Strafverfahrens abwartet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0031361Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009