Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Bei einem Angestellten in gehobener Stellung stellt eine geringfügige Verschiebung der Dienstzeit keinen Entlassungsgrund dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitszeit, Zeit, führende Position, leitend, Führungskraft, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Geringfügigkeit, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029640Dokumentnummer
JJR_19550712_OGH0002_0040OB00070_5500000_002