Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Ein im Interesse des Dienstgebers mit Bewilligung des unmittelbar Vorgesetzten, aber gegen das Verbot des Generaldirektors unternommene Geschäftsreise (mit kurzer Verspätung) ist kein Entlassungsgrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Anordnung, Weigerung, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dienstreise, Vertrauensunwürdigkeit, Direktor, Einverständnis, Zustimmung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029529Dokumentnummer
JJR_19550712_OGH0002_0040OB00070_5500000_001