Norm
ZPO §503 Z2 C6Rechtssatz
Wenn der Beklagte trotz Abweisung der Klage in der Berufungsmitteilung die Tatsachenfeststellungen bekämpft, muß sich das Berufungsgericht, wenn es die rechtliche Beurteilung der ersten Instanz nicht billigt, mit der Sachverhaltsdarstellung befassen. Geschah dies nicht, hat aber das Berufungsgericht aus rechtlichen Erwägungen der Klage stattgegeben und wurde diese Entscheidung nur vom Kläger wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung bekämpft, hat aber der Beklagte in der Revisionsbeantwortung wiederum die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung bekämpft, ist das Urteil aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043188Dokumentnummer
JJR_19550715_OGH0002_0020OB00295_5500000_001