Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Der Bestandnehmer ist als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden am Bestandobjekt gemacht hat, denn durch die Instandsetzung wurde ein Anspruch des Bestandnehmers auf Befreiung vom Mietzins oder dessen Herabsetzung im Sinne des § 1096 ABGB beseitigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024961Dokumentnummer
JJR_19550715_OGH0002_0020OB00201_5500000_001