RS OGH 1955/7/15 2Ob201/55

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Veröffentlicht am 15.07.1955
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Norm

ABGB §1037
ABGB §1097

Rechtssatz

Der Bestandnehmer ist als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden am Bestandobjekt gemacht hat, denn durch die Instandsetzung wurde ein Anspruch des Bestandnehmers auf Befreiung vom Mietzins oder dessen Herabsetzung im Sinne des § 1096 ABGB beseitigt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 201/55
    Entscheidungstext OGH 15.07.1955 2 Ob 201/55
    Veröff: MietSlg 4379

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024961

Dokumentnummer

JJR_19550715_OGH0002_0020OB00201_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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