Norm
StPO §345 Abs1 Z11Rechtssatz
Ein materiellrechtlicher Nichtigkeitsgrund setzt, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein auf einem Wahrspruch der Geschwornen beruhendes Urteil gerichtet ist, das Festhalten an den im Wahrspruch festgestellten Tatsachen voraus. (SSt XXII/41 und SSt XXII/106).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0101016Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022