Norm
AHG §1 Cd1cRechtssatz
Kein Amtshaftungsfall, wenn in einem Strafverfahren wegen Betruges ein LKW beschlagnahmt und bis zur Hauptverhandlung nicht freigegeben wird, da wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit ein Zustandsgutachten allein möglicherweise den Augenschein bei der Verhandlung nicht ersetzen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0049834Dokumentnummer
JJR_19550824_OGH0002_0010OB00488_5500000_001