Norm
ABGB §1333Rechtssatz
Auf Grund eines Exekutionstitels über eine zuerkannte Geldforderung kann die Exekution zur Hereinbringung der dem Gläubiger infolge Nichteinhaltung der judikatsmäßigen Leistungsfrist etwa gebührenden gesetzlichen Verzugszinsen mangels des nach § 7 EO erforderlichen Exekutionstitels nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011