Norm
UWG §7 GRechtssatz
Die Verurteilung zum Widerruf hat sich auf den Widerruf schlechthin, womöglich unter Anführung des zu widerrufenden Wortlautes zu beschränken. Eine Richtigstellung der unwahren behaupteten oder verbreiteten Tatsachen kann nicht begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0078881Dokumentnummer
JJR_19550831_OGH0002_0030OB00383_5500000_003