Norm
AngG §19 Abs1 I3bRechtssatz
Wird das Dienstverhältnis zur "Genehmigung der Verwalterrechnung und der ordnungsgemäßen Übergabe" geschlossen, so liegt ein befristetes und kein Dienstverhältnis für die Zeit eines vorübergehenden Bedarfes vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, auf bestimmte Zeit, Bedarfsdienstverhältnis, Zeitablauf, Auflösung, Endtermin, Ende, Beendigung, Endigung, Bestimmbarkeit, BestimmtheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0028195Dokumentnummer
JJR_19550906_OGH0002_0040OB00140_5500000_001