Norm
ABGB §484Rechtssatz
Der Grundsatz , daß Servituten nicht erweitert werden dürfen , beruht auf dem Gedanken der Freiheit des Eigentums . Es kommt daher vor allem nicht darauf an , ob der durch die erweiterte Ausübung der Servitut entstandene Schaden geringfügig und für den Eigentümer des dienenden Grundstückes zumutbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0016371Dokumentnummer
JJR_19550914_OGH0002_0070OB00389_5500000_001