Norm
ABGB §863 HRechtssatz
Die Verbindlichkeit telefonischer Zollmitteilungen durch den Spediteur kann nicht schon dadurch entstehen, daß er solche Mitteilungen gemacht und gewußt hat, der Empfänger benötige sie für die ihm besondere wichtige Tätigkeit der Kalkulation.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0030809Dokumentnummer
JJR_19550921_OGH0002_0010OB00156_5500000_001