Norm
EO §44 A1Rechtssatz
Die Tatsache allein, daß der Verpflichtete bei seiner Firma in Mißkredit geraten könnte, wenn eine Exekutionsbewilligung zugestellt würde, stellt keinen Vermögensnachteil, der eine Auschiebung rechtfertigen würde, dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001716Dokumentnummer
JJR_19550921_OGH0002_0030OB00465_5500000_001