Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 EO durch Verbot an Ehemann, das Wohnhaus zu betreten, wenn es sich um einen Bauernhof handelt, der zwar im Miteigentum der Ehegatten steht, dessen Bewirtschaftung aber bereits dem Sohne übergeben worden war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005466Dokumentnummer
JJR_19550921_OGH0002_0010OB00577_5500000_001