Norm
ZPO §502 Abs1 HIII2Rechtssatz
Bleibt es auch nur unklar, ob der nahe Angehörige die Benachteiligungsabsicht des Schuldners gekannt hat oder hat kennen müssen, so besteht das Anfechtungsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0050759Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2013