RS OGH 1955/9/28 1Ob532/55, 6Ob221/71, 7Ob76/74, 1Ob752/76, 5Ob895/76, 7Ob738/77, 8Ob699/88, 8Ob623/

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Veröffentlicht am 28.09.1955
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Norm

ZPO §502 Abs1 HIII2
AnfO §2 Z3

Rechtssatz

Bleibt es auch nur unklar, ob der nahe Angehörige die Benachteiligungsabsicht des Schuldners gekannt hat oder hat kennen müssen, so besteht das Anfechtungsrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0050759

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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