Norm
AußStrG §9 E2Rechtssatz
Wenn der Verlassenschaftskurator gerichtlich ermächtigt wird, einen Prozeß gegen einen erbserklärten Erben zu führen, kommt diesem Erben zwar nicht als künftigen Prozeßgegner, aber wegen seiner Erbeneigenschaft ein Rekursrecht gegen die Klagsermächtigung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0006439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019