RS OGH 1955/10/5 2Ob571/55, 1Ob80/59, 5Ob18/75, 4Ob562/75, 5Ob14/81, 5Ob41/81 (5Ob42/81), 4Ob504/94,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1955
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Norm

EO §382 Z6 II6
WEG 1948 §1
WEG 1975 §25
WEG 2002 §43

Rechtssatz

Sicherung des Anspruches auf Verschaffung des Wohnungseigentumsrechtes durch Belastungs- und Veräußerungsverbot, wobei die Miteigentumsanteile nicht genau festgelegt wurden (Meinl - Eck).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 571/55
    Entscheidungstext OGH 05.10.1955 2 Ob 571/55
    Veröff: SZ 28/215
  • 1 Ob 80/59
    Entscheidungstext OGH 18.03.1959 1 Ob 80/59
    Veröff: MietSlg 7727
  • 5 Ob 18/75
    Entscheidungstext OGH 04.03.1975 5 Ob 18/75
    Beisatz: Der mit dem Anspruch auf die Eigentumswohnung verbundene Anspruch auf Überlassung ideellen Miteigentums an der Liegenschaft kann mit einem bestimmten Ausmaß beziffert und etwa durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens bescheinigt werden. (T1) Veröff: ImmZ 1975,171 = MietSlg 27765
  • 4 Ob 562/75
    Entscheidungstext OGH 30.07.1975 4 Ob 562/75
    Beis wie T1; Veröff: MietSlg 27764
  • 5 Ob 14/81
    Entscheidungstext OGH 07.04.1981 5 Ob 14/81
    Beisatz: Die Höhe des Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet werden soll, kann vor Festsetzung der Nutzwerte auch durch andere taugliche Bescheinigungsmittel als ein Sachverständigengutachten bescheinigt werden; ungefähre Bescheinigung genügt und ist durch Sicherheitsleistung auszugleichen; der Gegner kann ja Antrag nach § 399 EO stellen. (T2) Veröff: MietSlg 33755
  • 5 Ob 41/81
    Entscheidungstext OGH 22.12.1981 5 Ob 41/81
    Beis wie T2 nur: Die Höhe des Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet werden soll, kann vor Festsetzung der Nutzwerte durch taugliche Bescheinigungsmittel bescheinigt werden; ungefähre Bescheinigung genügt und ist durch Sicherheitsleistung auszugleichen; der Gegner kann ja Antrag nach § 399 EO stellen. (T3) Veröff: MietSlg 33754 (28)
  • 4 Ob 504/94
    Entscheidungstext OGH 15.02.1994 4 Ob 504/94
    Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Das Fehlen einer Nutzwertfeststellung hindert die Erlassung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes nicht. (T4)
  • 3 Ob 302/98b
    Entscheidungstext OGH 30.03.1999 3 Ob 302/98b
    Vgl; Beisatz: Bezieht sich der Anspruch der gefährdeten Partei nur auf einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, muss die Größe des Miteigentumsanteils im Antrag angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe kann nicht gemäß § 390 Abs 1 EO durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung ausgeglichen werden, weil dadurch nur eine ausreichende Bescheinigung, nicht aber ein ausreichendes Vorbringen ersetzt werden kann. (T5)
  • 5 Ob 14/10k
    Entscheidungstext OGH 11.02.2010 5 Ob 14/10k
    Vgl; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Es sind Angaben erforderlich, aus denen zumindest die ungefähre Größe des Miteigentumsanteils erschlossen werden kann. (T6); Beisatz: Diese Rechtsprechung kommt auch im Fall eines bloß obligatorisch wirkenden einstweiligen Veräußerungs- und Belastungsverbots zum Tragen. (T7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005156

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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