RS OGH 1955/10/6 7Ob365/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1955
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Norm

HGB §18 Abs2
UWG §2

Rechtssatz

Unzulässigkeit der Protokollierung einer Firma, welche durch den Zusatz "vormals ...." nicht klar erkennen läßt, um welche Weiterführung zweier seinerzeit gleichlautender Unternehmen es sich handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0061393

Dokumentnummer

JJR_19551006_OGH0002_0070OB00365_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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