Norm
ABGB §1104Rechtssatz
Zur Frage des Zugrundegehens des Bestandgegenstandes beziehungsweise seiner dauernden, auf wirtschaftliche Weise nicht mehr behebbaren Unbenützbarkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0020801Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010