Norm
ABGB §1304 CRechtssatz
Haftung wegen mangelnder Beaufsichtigung eines neunjährigen Knaben, der mit einer Sense hantierte, wodurch ein achtjähriger Knabe verletzt wurde. Frage des Mitverschuldens des Verletzten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0027107Dokumentnummer
JJR_19551019_OGH0002_0070OB00440_5500000_002