Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Wenn ein Bauer dem anderen im Rahmen nachbarschaftlicher Aushilfe mit dem Traktor hilft und dabei Dienstleute des unterstützten Bauern verletzt werden, ist der helfende Nachbar als Arbeiteraufseher oder als Repräsentant des Betriebsinhabers anzusehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsleuteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0085357Dokumentnummer
JJR_19551019_OGH0002_0020OB00535_5500000_002