RS OGH 1955/10/19 1Ob622/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1955
beobachten
merken

Norm

ZPO §233
ZPO §411

Rechtssatz

Hat der Kläger im Vorprozeß bei gleichem Sachvorbringen seinen Anspruch lediglich auf Ausnützung einer Zwangslage und Verstandesschwäche sowie auf listige Irreführung gestützt, so liegt keine Identität des Begehrens mit der zweiten, auf den gleichen Sachverhalt gegründeten Klage, die Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB behauptet, vor.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 622/55
    Entscheidungstext OGH 19.10.1955 1 Ob 622/55
    Veröff: RZ 1956 H1,12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039286

Dokumentnummer

JJR_19551019_OGH0002_0010OB00622_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten