Norm
JN §31 IIIRechtssatz
Solange über einen Zuständigkeitsstreit nicht entschieden wurde, ist eine Delegierung nicht möglich, weil dadurch der ordnungsgemäßen Erledigung des Zuständigkeitsstreites vorgegriffen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046196Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020