RS OGH 1955/11/9 3Ob496/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §1002
ABGB §1020
ABGB §1400
KO §24

Rechtssatz

In der Vereinbarung zwischen Untervermieter und Untermieter, daß letztere mit Zustimmung des Hauseigentümers die Hälfte des Hauptmietzinses an den Hauseigentümer zu bezahlen hat, liegt keine Anweisung, wohl aber ein jederzeitig widerruflicher Auftrag, der durch den Masseverwalter des Untervermieters jederzeit widerrufen und Zahlung zu seinen Handen verlangt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 496/55
    Entscheidungstext OGH 09.11.1955 3 Ob 496/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025279

Dokumentnummer

JJR_19551109_OGH0002_0030OB00496_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten