Norm
ABGB §1295 Ia3dRechtssatz
Überholende Kausalität. Schadenersatz wegen eigenmächtiger Entziehung von Bestandräumlichkeiten auch dann, wenn später durch behördliche Verfügung dem Berechtigten die Ausübung der Bestandrechte verwehrt gewesen wäre. Der Umstand, dass ein Schade mehr oder weniger wahrscheinlich auch ohne die schadenbringende Handlung eingetreten wäre, und selbst der Umstand, dass der Beschädiger durch seine Tat den Beschädigten vielleicht vor einem nicht mit seiner Tat im Zusammenhang stehenden Schaden bewahrt hat, vermag die Schadenersatzpflicht des Beschädigers nicht aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0022629Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018