Norm
ABGB §986 B2Rechtssatz
Der Schuldner ist nicht verpflichtet, Zahlung nur im Nennwert zu leisten; er kann vielmehr auch gegenwärtig im Goldwerte bezahlen und muß nicht von der Ermächtigung der §§ 1 und 3 der GoldKlV Gebrauch machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0038308Dokumentnummer
JJR_19551116_OGH0002_0020OB00434_5500000_001