Norm
UWG §9 F3Rechtssatz
Registrierte Marken genießen den Schutz nach dem UWG ebenso wie nach dem MSchG bereits auf Grund ihrer Registrierung, ohne daß es der Feststellung bedarf, ob sie tatsächlich im Verkehr als Kennzeichen des Unternehmens gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0079112Dokumentnummer
JJR_19551116_OGH0002_0030OB00555_5500000_002