RS OGH 1955/11/30 7Ob414/55, 7Ob177/57

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Veröffentlicht am 30.11.1955
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Norm

AußStrG §174 C3

Rechtssatz

Das spätere Bekanntwerden weiterer Erben führt nicht zu einer Nichtigerklärung der Einantwortungsurkunde und des nachfolgenden Verfahrens (Zuweisung des nachträglich hervorgekommenen Nachlasses). Den bei einer Verlassenschaftsabhandlung nicht berücksichtigten Erben steht nur die Möglichkeit offen. ihre Rechte im Klagewege geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 414/55
    Entscheidungstext OGH 30.11.1955 7 Ob 414/55
  • 7 Ob 177/57
    Entscheidungstext OGH 24.04.1957 7 Ob 177/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008380

Dokumentnummer

JJR_19551130_OGH0002_0070OB00414_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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