Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Es stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn der Dienstgeber dem Angestellten durch die ihm aufgetragenen anderweitigen Obliegenheiten die Zeit zu geforderten Leistung nimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, wichtiger Grund, Überlastung, Überforderung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung, Anordnung, Anweisung, Weisung, Nichtfügen, Nichtbefolgung, Befolgung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Unterlassen, Unterlassung, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029636Dokumentnummer
JJR_19551206_OGH0002_0040OB00168_5500000_001