Norm
ABGB §1295 IIf2Rechtssatz
Schadenersatzpflicht des Masseverwalters, der schuldhaft oder fahrlässig Gegenstände ins Inventar aufnehmen und zur Versteigerung bringen läßt, obwohl rechtzeitig Aussonderungsrechte an diesen Gegenständen geltend gemacht und von ihm anerkannt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0023631Dokumentnummer
JJR_19551207_OGH0002_0010OB00692_5500000_001