Norm
AußStrG §185dRechtssatz
Die nach spanischem Recht in Spanien durchgeführte Adoption eines österreichischen Kindes ist auch in Österreich ohne weiteres wirksam und es ist daher der Antrag auf vormundschaftsbehördliche Genehmigung zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0048842Dokumentnummer
JJR_19551207_OGH0002_0020OB00671_5500000_001