Norm
EO §367Rechtssatz
Das Begehren auf Abgabe einer Willenserklärung ist ein Leistungsbegehren. Zur Sicherung eines solchen Anspruches ist eine einstweilige Verfügung möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004556Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2013