Norm
AußStrG §9 B1Rechtssatz
Anfechtbarkeit eines vormundschaftsbehördlichen Beschlusses, womit ein Buchsachverständiger bestellt und beauftragt wird, die vorgelegte Bilanz zu überprüfen sowie der Unterhaltspflichtige angewiesen wird, dem Sachverständigen zum Zwecke der Überprüfung in seine Geschäftsbücher Einsicht zu gewähren (grundsätzlich !).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0006175Dokumentnummer
JJR_19551214_OGH0002_0020OB00693_5500000_001