Norm
ABGB §1489 IRechtssatz
Einem Schadenersatzanspruch, der hinsichtlich eines Teilbetrages innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist eingeklagt wurde, kann im Falle der nach Ablauf dieser Frist erfolgten Klagserweiterung bezüglich des erweiterten Anspruches die Einrede der Verjährung entgegengesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0034331Dokumentnummer
JJR_19560104_OGH0002_0010OB00766_5500000_002