Norm
EO §9 DRechtssatz
Die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf Grund eines vor Abschluß des Staatsvertrages gegen das Deutsche Reich erwirkten Rückstellungserkenntnisse ist auch nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Übereinkommen; Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs vom 30.07.1955, BGBl 152European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000363Dokumentnummer
JJR_19560111_OGH0002_0010OB00751_5500000_001