Norm
ABGB §178 ARechtssatz
Wenn der Vater aus keineswegs überzeugenden Gründen die Zustimmung zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so muß darin eine Pflichtversäumnis erblickt werden, die das Gericht zu einer Maßnahme im Interesse der Kinder gemäß § 178 ABGB berechtigt (pflegschaftsbehördliche Genehmigung, daß die Mutter für die Kinder um die Staatsbürgerschaft ansucht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048751Dokumentnummer
JJR_19560111_OGH0002_0020OB00721_5500000_001