Norm
ABGB §1295 IIf2Rechtssatz
Die Frage der Kostenersatzpflicht ist ausschließlich durch die Bestimmungen der ZPO geregelt. Sie wird durch den Kostenausspruch zwischen den Parteien endgültig entschieden und kann im Wege des Schadenersatzes nicht neuerlich aufgerollt werden. Die Partei kann Kostenfolgen nur dann vermeiden, wenn sie den Hauptanspruch erfolgreich bekämpft oder durchsetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023616Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020