RS OGH 1956/1/25 3Ob30/56

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Veröffentlicht am 25.01.1956
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Norm

ZPO §502 Abs2 Ca3

Rechtssatz

Keine Frage der Bemessung, sondern des Grundes der Unterhaltspflicht liegt im Streit, ob die Fortsetzung eines Lehrverhältnisses gegen den Willen des Unterhaltsverpflichteten zu dessen Enthebung von der Unterhaltspflicht führt, wenn im übrigen bereits die Selbsterhaltungsfähigkeit der Unterhaltsberechtigten eingetreten wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 30/56
    Entscheidungstext OGH 25.01.1956 3 Ob 30/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0042701

Dokumentnummer

JJR_19560125_OGH0002_0030OB00030_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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