Norm
ZPO §502 Abs2 Ca3Rechtssatz
Keine Frage der Bemessung, sondern des Grundes der Unterhaltspflicht liegt im Streit, ob die Fortsetzung eines Lehrverhältnisses gegen den Willen des Unterhaltsverpflichteten zu dessen Enthebung von der Unterhaltspflicht führt, wenn im übrigen bereits die Selbsterhaltungsfähigkeit der Unterhaltsberechtigten eingetreten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0042701Dokumentnummer
JJR_19560125_OGH0002_0030OB00030_5600000_002