Norm
StVO §2 Abs1 Z6Rechtssatz
Bankett ist ein Fachausdruck des Straßenbaues für die neben der festen Straßendecke liegenden unbefestigten Streifen. Verkehrsrechtlich ist das Bankett eine der Befestigung nach nicht für schwere Kraftfahrzeuge brauchbare, für Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke im allgemeinen nicht, wohl aber für Fußgänger geeignete Erweiterung der durch die Fahrstraße gebildeten Bahn nach einer oder beiden Seiten, also ein dem Fußgängerverkehr zugänglicher Randstreifen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0073320Dokumentnummer
JJR_19560201_OGH0002_0020OB00035_5600000_001