Norm
AngG §29 Abs1 II6Rechtssatz
Es steht dem grundlos entlassenen Angestellten frei, außer den vertragsmäßigen Ansprüchen auf das Entgelt weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen. Dieser Anspruch unterliegt jedoch, soferne er innerhalb der Kündigungsfrist fällig wurde, derselben Präklusionsfrist wie die Kündigungsentschädigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Entlassung, Entschädigung, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Ausschlußfrist, Fallfrist, Verfall, Geltendmachung, Frist, FälligkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028735Dokumentnummer
JJR_19560214_OGH0002_0040OB00188_5500000_001