Norm
ABGB §1159Rechtssatz
Eine Kündigung mit verkürzter Frist anstatt der Entlassung ist wirksam, wenn sie sich ausdrücklich auf einen Entlassungsgrund stützt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, fristwidrig, Wirkung, Wirksamkeit, ZulässigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0028701Dokumentnummer
JJR_19560214_OGH0002_0040OB00196_5500000_001