Norm
EO §10 BRechtssatz
Keine Identität zwischen zwei Klagen, von denen die eine auf Zahlung eines Werklohnes gegen die Beklagte Bettina A. gerichtet ist und die zweite (nachdem sich im Exekutionsverfahren herausgestellt hat, daß die Beklagte fälschlich ihren Vornamen mit Bettina angegeben hat, obwohl er richtig Berta lautet und daher das erste Urteil nicht vollstreckt werden konnte) nunmehr deswegen gegen Berta A. gerichtet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000425Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0010OB00090_5600000_001