Norm
ABGB §166 AeRechtssatz
Der (durch Versäumung der Wiederaufnahmsklage) als außerehelicher Vater endgültig Festgestellte hat gegen den natürlichen Vater keinen Anspruch nach § 1042 ABGB). Zur Frage, ob eine schuldhafte Unterlassung der Anerkennung der Vaterschaft den als Vater Festgestellten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den natürlichen Vater berechtigt.
RG vom 29.10.1941, VIII 99/41
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048557Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2011