- 2 Ob 75/56
Veröff: SZ 29/16 = EvBl 1956/249 S 466 = EvBl 1956/258 S 470
- 4 Ob 508/60
Entscheidungstext OGH 15.03.1960 4 Ob 508/60
nur: Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. (T1)
- 2 Ob 102/59
Entscheidungstext OGH 24.06.1959 2 Ob 102/59
- 8 Ob 342/64
Entscheidungstext OGH 15.12.1964 8 Ob 342/64
- 6 Ob 582/81
Entscheidungstext OGH 30.03.1981 6 Ob 582/81
Vgl auch
- 5 Ob 550/81
Entscheidungstext OGH 07.04.1981 5 Ob 550/81
nur T1
- 3 Ob 648/81
Entscheidungstext OGH 24.02.1982 3 Ob 648/81
nur T1
- 5 Ob 652/81
Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 652/81
nur: Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Sodann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen. (T2)
- 3 Ob 560/84
Auch
- 8 Ob 525/88
Entscheidungstext OGH 16.03.1989 8 Ob 525/88
nur T2; Veröff: SZ 62/53 = RZ 1990/101 S 276
- 7 Ob 648/89
Auch; Beisatz: Hier: Intravenöse Injektion von Zytostatika, die ins Gewerbe eindringen. (T3)
Veröff: JBl 1990,524 (Holzer)
- 6 Ob 688/90
Entscheidungstext OGH 20.12.1990 6 Ob 688/90
Auch; nur: Sodann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen. (T4)
Beisatz: Beklagte ist beweispflichtig für Mangel der Kausalität der dem Chirurgen bei der Operationsvorbereitung unterlaufenen Leichtfertigkeit, die die Gefahr eines Operationsfehlschlages erhöhte. (T5)
- 2 Ob 538/92
Auch; Beisatz: Ansteckung eines Kindes während eines Krankenhausaufenthaltes mit einem gefährlichen Krankheitserreger. (T6)
- 2 Ob 590/92
nur T2
- 1 Ob 532/94
Auch; nur T1; Veröff: SZ 67/9
- 7 Ob 601/94
nur T4
- 4 Ob 509/95
nur T1
- 4 Ob 554/95
Auch; nur T1; Beisatz: Den Beweis des Vorliegens eines Behandlungsfehlers und seiner Kausalität in Bezug auf den eingetretenen Schaden hat im Sinne der allgemeinen Schadenersatzregeln grundsätzlich der Patient zu führen. (T7)
Veröff: SZ 68/207
- 10 Ob 2348/96h
Entscheidungstext OGH 03.09.1996 10 Ob 2348/96h
Auch; nur T1; Beis wie T7; Beisatz: Dies gilt auch, wenn nicht ein Spitalsarzt, sondern ein in der Krankenanstalt tätiger Physiotherapeut (oder eine Physiotherapeutin) nicht nach Maßgabe der Wissenschaft und Erfahrung vorgegangen ist oder die übliche Sorgfalt eines ordentlichen pflichtgetreuen Durchschnittsphysiotherapeuten in der konkreten Situation vernachlässigt hat. (T8)
Veröff: SZ 69/198
- 10 Ob 2350/96b
Entscheidungstext OGH 03.09.1996 10 Ob 2350/96b
Auch; nur T1; Beis wie T7
Veröff: SZ 69/199
- 2 Ob 235/97s
Vgl auch
- 6 Ob 3/98d
Vgl auch; Beisatz: Für den Kausalitätsbeweis reicht wegen der besonderen Schwierigkeit eines exakten Beweises der Anscheinsbeweis durch den Patienten aus. (T9)
Beisatz: Bleibt die gewählte Maßnahme hinter dem in Fachkreisen anerkannten Standard der besten Vorsorge vor unbeabsichtigter Schädigung durch Nebenwirkungen der Operation zurück, dann hat der Krankenhausträger den Beweis der Schuldlosigkeit zu erbringen. (T10)
- 7 Ob 337/98d
Vgl auch
- 1 Ob 254/99f
Auch; nur T1; Veröff: SZ 72/183
- 6 Ob 258/00k
Auch; nur T1
- 7 Ob 321/00g
nur T1; Beis wie T7; Beis wie T9
- 8 Ob 134/01s
Vgl; Beis wie T7
- 6 Ob 139/02p
- 8 Ob 127/02p
Vgl; Beis wie T7; Veröff: SZ 2002/110
- 6 Ob 37/06v
Vgl auch; Beisatz: Den Beweis des Vorliegens eines Behandlungsfehlers hat der Patient zu führen. (T11)
Beisatz: Die Frage nach der Verteilung der Beweislast bei Unterlassung einer Dokumentation kann erst dann bedeutsam werden, wenn die für den Verfahrensausgang als wesentlich erachteten Tatsachen nicht festgestellt werden können. (T12)
- 6 Ob 240/06x
nur T1; Beis ähnlich wie T9
- 7 Ob 255/07m
Vgl auch; Beis wie T9; Beisatz: Es ist das reduzierte Beweismaß einer bloß „deutlich überwiegenden" Wahrscheinlichkeit anzulegen. (T13)
- 8 Ob 30/11m
- 3 Ob 128/11m
Vgl; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T13
- 2 Ob 97/11w
Vgl auch; Auch Beis wie T13
- 5 Ob 186/11f
Entscheidungstext OGH 09.11.2011 5 Ob 186/11f
nur T1
- 1 Ob 172/12v
Entscheidungstext OGH 11.10.2012 1 Ob 172/12v
Vgl; Beis wie T13
- 7 Ob 191/12g
Entscheidungstext OGH 14.11.2012 7 Ob 191/12g
Auch
- 3 Ob 233/13f
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 3 Ob 233/13f
Beisatz: Hier: Behauptete Verletzung im Zuge einer Fußpflege. (T14)
- 8 Ob 93/15g
Entscheidungstext OGH 29.09.2015 8 Ob 93/15g
Auch; nur T4; Beisatz: Steht ein Behandlungsfehler objektiv fest, kehrt sich gemäß
§ 1298 ABGB die Beweislast für das Verschulden des Verursachers um. (T15)
- 1 Ob 244/16p
Entscheidungstext OGH 31.01.2017 1 Ob 244/16p
Auch; Beisatz: Hier: Fehldiagnose. (T16)
- 4 Ob 172/17y
Auch; Beisatz: Hier: Psychotherapeutischer Behandlungsvertrag. (T17)