Norm
EO §7 Abs1 BdIARechtssatz
Bestimmtheit eines Exekutionstitels, wenn die geschuldete Leistung aus einem Titel durch eine einfache Rechenoperation ermittelt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0000896Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2020