Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Wenn das Urteil auf Stattgebung der Klage und Zurückweisung der eingewendeten Gegenforderung lautet, dann erfaßt der Berufungsantrag des Beklagten, der in seinem Antrag lediglich die Abweisung des Klagebegehrens (und allenfalls Aufhebung) begehrt, auch die Entscheidung über die Gegenforderung, soferne aus den Berufungsgründen erkennbar ist, daß er sich auch durch die Zurückweisung derselben beschwert erachtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0040790Dokumentnummer
JJR_19560229_OGH0002_0010OB00128_5600000_001