Norm
DVVerbotsG 1947 §56Rechtssatz
Zur Frage, in welcher Zusammensetzung das Gericht über das Bestehen von Ansprüchen nach dem Gesetz vom 18.08.1918, RGBl 1918/318, oder nach dem Gesetz vom 02.08.1932, BGBl 1932/242, zu entscheiden hat, wenn ein verurteilendes Erkenntnis des Volksgerichtes durch den OGH beseitigt und die Sache zur Erneuerung der Verhandlung und Entscheidung an das Volksgericht zurückverwiesen wird. - Zurückziehung der Anklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0076220Dokumentnummer
JJR_19560302_OGH0002_0050OS00081_5600000_001