RS OGH 1956/3/2 1ZR161/54

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Veröffentlicht am 02.03.1956
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Norm

UWG §2 D6

Rechtssatz

Der Hinweis "DRP angemeldet", den eine Partei in ihrer Werbung noch im Jahre 1950 verwendet, kann bei den angesprochenen Abnehmerkreisen den unrichtigen Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorrufen, wenn es sich um eine Anmeldung handelt, die vom Reichspatentamt noch nicht bekanntgemacht war.

Veröff: NJW 1956,910

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103602

Dokumentnummer

JJR_19560302_AUSL000_0010ZR00161_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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